Bahn-Brachflächen für Industrie Forschung und Wohnen nutzen - Markus Tressel - Mitglied des Deutschen Bundestages - Bündnis 90/Die Grünen - Saarland

Bahn-Brachflächen für Industrie, Forschung und Wohnen nutzen

Tressel: Flächen zügig in die kommunale Planungshoheit überführen

Vor dem Hintergrund der Debatte um Industrieflächen anlässlich einer möglichen Tesla-Ansiedlung hat der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel daraufhin gewiesen, dass viele Brachflächen der Bahn, wie das großflächige Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Schleifmühle, immer noch der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung unterliegen und damit der kommunalen Planungshoheit entzogen sind. Dies geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums (Anlage) auf eine Anfrage von Markus Tressel hervor. Der Grünen- Politiker fordert die betroffenen Kommunen auf, von ihrem gesetzlichen Antragsrecht beim Eisenbahnbundesamt auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken auch aktiv Gebrauch zu machen und nicht darauf zu warten, bis die Bahn von sich aus mal aktiv werde. Nur so erhielten die Kommunen zügig die dringend notwendige Planungshoheit für Industrie, Forschung oder Wohnen auf diesen Flächen wieder.

„Die Debatten um die Ansiedlung von DB-Schenker, des Helmholtz-Zentrums und nun möglicherweise Tesla machen deutlich, dass Neuansiedlungen unter ökologischen wie auch verkehrlichen Gesichtspunkten wegen der vorhandenen Siedlungsstruktur oft nur schwer oder gar nicht mehr zu realisieren sind. Ähnlich verhält es sich beim Wohnungsbau in städtischen Lagen wie in Saarbrücken“, sagt Grünen-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Markus Tressel.

Um die notwendigen Flächen für Industrie, Forschung oder Wohnen zur Verfügung zu stellen, müsse man Brachflächen vorrangig recyceln. Tressel: „Auf Grund von Strukturwandel und Energiewende gibt es im Saarland viele Brachflächen, die als Konversionsflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden können, wie das verkehrsgünstig liegende Areal des ehemaligen Steinkohlekraftwerks in Ensdorf.“ Dies gelte insbesondere aber auch für viele, absehbar nicht mehr benötigte Brachflächen der Bahn.

Aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf Anfrage des Grünen-Politikers geht hervor, dass viele Bahn-Brachflächen immer noch der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung unterliegen. Tressel: „Viele frühere und heute brachliegende Bahnbetriebsanlagen, wie das großflächige Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Schleifmühle in Saarbrücken, sind der kommunalen Planungshoheit entzogen und stehen damit Industrie, Forschung oder Wohnen nicht zur Verfügung. Dabei liegen diese meist äußerst zentral. Die verkehrsgünstige Lage am Schienennetz ermöglicht einen Gleisanschluss oder sogar einen Bahn-Haltepunkt.“

Wie aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums noch hervorgeht, machen offenbar nur die wenigsten Kommunen von ihrem gesetzlichen Antragsrecht auf Freistellung beim Eisenbahnbundesamt überhaupt Gebrauch. Tressel: „Die Planungshoheit ist für die notwendige Entwicklung der Flächen unverzichtbar. Die Kommunen müssen hier selbst aktiv werden und dürfen nicht darauf warten, bis der Eigentümer Bahn mal erwacht.“ Das Allgemeine Eisenbahngesetz regele, dass ungeachtet der Eigentumsverhältnisse eine Freistellung auf Antrag dann erfolgt, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.

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