Tressel: Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen unmissverständlich anerkennen
Anlässlich des Tags des Grundgesetzes fordert der saarländische Bundestagsabgeordnete und Grünen-Landeschef Markus Tressel, Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen, um die Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen unmissverständlich anzuerkennen und dauerhaft zu schützen. Auf Initiative der Grünen sei das Diskriminierungsverbot in der Saar-Verfassung bereits seit vielen Jahren verankert. Die Große Koalition in Berlin müsse ihren Widerstand endlich aufgeben und dem Vorbild des Saarlandes folgen.
„Immer noch fehlt ein explizit verfassungsrechtlich verankertes Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität auf Bundesebene. Die Verankerung des Merkmals sexuelle Identität im Grundgesetz würde Lesben, Schwulen und Bisexuellen eine unmissverständliche Anerkennung ihrer Recht gewähren und sicherstellen, dass sich Unrecht, wie eine strafrechtliche Verfolgung, in der Bundesrepublik nicht wiederholen kann“, betont Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Der Grünen-Politiker fordert die Große Koalition in Berlin auf, ihren Widerstand gegen eine Ergänzung des Grundgesetzes aufzugeben. Tressel: „Nach dem Vorbild des Saarlandes muss das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Auf Grünen-Initiative ist dieses bereits seit 2011 im Grundrechtekatalog der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12) fest verankert. Die Rechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen müssen dauerhaft geschützt werden, auch vor möglichen wechselnden politischen Mehrheiten.“