Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei stärken und Polizistinnen und Polizisten besser schützen
Anlässlich der aktuellen Debatte um Rassismus und die Anwendung von Zwang durch die Polizei fordert der saarländische Bundestagsabgeordnete und Grünen-Landeschef Markus Tressel einen unabhängigen Landespolizeibeauftragten. Man müsse das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung stärken. Dazu bedürfe es einer vermittelnden Instanz. Einen wie auch immer gearteten Generalverdacht gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte lehnt Tressel ab. Die oder der Polizeibeauftragte solle neutraler Ansprechpartner und Beschwerdestelle für Menschen innerhalb und außerhalb der Polizei sein. Während Bürgerinnen und Bürger einen Ansprechpartner für Kritik, Fragen und Vorschläge bekämen, könnten Polizistinnen und Polizisten so auch vor ungerechtfertigten Anschuldigungen besser geschützt werden.
Der Grünen-Politiker will ein intaktes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei fördern. Tressel: „Die Polizei dient der Sicherheit und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Sie ist ein wichtiger Teil der Gesellschaft und deshalb muss das Verhältnis zwischen Bürgerinnen, Bürgern und der Polizei stimmen. Ein unabhängiger Polizeibeauftragter kann als zentrale Anlaufstelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie bei einer polizeilichen Maßnahme den Eindruck haben, dass diese rechtswidrig war oder ein persönliches Fehlverhalten vorliegt, einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Diese Instanz könnte auch zur Versachlichung von aufgeheizten Debatten beitragen und somit auch der Polizei nutzen.“
Zudem könnten auch aus der Polizei heraus an diese Stelle Missstände, Fehler und politische Handlungsnotwendigkeiten herangetragen werden, ähnlich wie beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Tressel sieht in einer solchen Position auch einen politischen Impulsgeber: „Die Polizei steht seit Jahren auch unter Finanzdruck, was die Arbeit der Beamtinnen und Beamten zusätzlich erschwert. Arbeitsverdichtung und ständige Reformen fordern neben einem oft raueren gesellschaftlichen Klima ihren Tribut. Ein Polizeibeauftragter bietet neben dem sonstigen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren eine zusätzliche Möglichkeit innerhalb der Polizei Fehler und Missstände aufzuzeigen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Das kann der politischen Debatte über Ausstattungs- und Strukturnotwendigkeiten nur nutzen.“
Die Einrichtung einer solchen Stelle nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz sichere effektive parlamentarische Kontrolle der Polizei durch den Landtag und sorge somit für notwendige Transparenz. Tressel: „Der Polizeibeauftragte stärkt das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei, schützt die Beamtinnen und Beamten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen und trägt dazu bei, typische Konfliktsituationen zu lösen. Zudem dient er als unterstützendes Element der Qualitätssicherung und stellt ein Instrument moderner Mitarbeiterführung dar.“